Damit Ihr Immobilienverkauf in Ettlingen oder Umgebung reibungslos und rechtssicher abgewickelt werden kann, benötigen Sie diverse Unterlagen – vom Grundbuchauszug bis zum Energieausweis. Welche Dokumente zwingend erforderlich sind und wo Sie diese erhalten, haben wir von Waldmüller Immobilien nachfolgend für Sie zusammengefasst.
Besonders wichtig ist ein Grundbuchauszug, der nicht älter als drei Monate sein darf. Es handelt sich hierbei um einen Ausdruck des Grundbuchblattes, der über die Eigentumsverhältnisse informiert, aber beispielsweise auch über etwaige Belastungen, Wege-, Nießbrauch- und Wohnrechte. Einen Grundbuchauszug kann jeder mit berechtigtem Interesse anfordern. Dazu zählen in erster Linie Eigentümer*innen sowie Gerichte, Behörden und Notar*innen. Erhältlich ist der Grundbuchauszug beim zuständigen Grundbuchamt (Amtsgericht).
Ein weiteres wichtiges Dokument ist die Liegenschaftskarte, auch als Flurkarte oder Katasterkarte bekannt. Sie zeigt die genaue Lage des Grundstücks, enthält die Flur- und Flurstücknummer und macht Angaben zur Bebauung. Die Flurkarte kann gegen eine Gebühr beim zuständigen Liegenschaftsamt beantragt werden.
Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand der Immobilie. Er macht Angaben zur Energieeffizienz des Gebäudes und enthält Empfehlungen für mögliche Verbesserungen. In jedem Fall gilt: Der Energieausweis darf nicht älter als 10 Jahre sein. Wurden zwischenzeitlich Veränderungen an der Immobilie vorgenommen, zum Beispiel eine Wärmedämmung oder die Erneuerung der Heizungsanlage, sollte der Ausweis vorzeitig erneuert werden – denn Verbesserungen des energetischen Zustands wirken sich wertsteigernd aus.
Grundrisse sind ein wichtiger Bestandteil des Exposés, denn sie ermöglichen es Interessent*innen, sich mit der Raumaufteilung vertraut zu machen. Sind keine Grundrisse vorhanden, kann ein*e Architekt*in mit dieser wichtigen Aufgabe betraut werden. Auch die Wohnflächenberechnung gehört in professionelle Hände, denn der Verkaufspreis orientiert sich an der Quadratmeterzahl, und bereits kleine Abweichungen können hier große Summen ausmachen. Die Berechnung nach der geltenden Wohnflächenverordnung ist ausgesprochen komplex und voller Sonderregelungen (etwa für Balkone, Treppen, Dachschrägen etc.) und daher für Laien kaum fehlerfrei durchzuführen.
Planen Sie den Verkauf einer vermieteten Immobilie, beispielsweise einer Eigentumswohnung, benötigen Sie neben den bereits genannten Unterlagen noch weitere Dokumente, zum Beispiel:
Die Beschaffung aller relevanten Verkaufsunterlagen ist mühsam und zeitintensiv. Doch keine Sorge: Wenn Sie das Team von Waldmüller Immobilien mit dem Immobilienverkauf beauftragen, kümmern wir uns um diese wichtige Aufgabe. Im Rahmen einer persönlichen Beratung erzählen wir Ihnen gerne mehr – kontaktieren Sie uns!
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