Das Thema Energieausweis ist insbesondere für Eigentümer*innen relevant, die ihre Immobilie verkaufen oder neu vermieten möchten.
Was es mit diesem wichtigen Dokument auf sich hat, wer es ausstellt und was Sie alles beachten sollten, erfahren Sie hier.
Laut GEG dürfen nur Personen mit besonderer Qualifizierung einen Energieausweis ausstellen – zum Beispiel Architekt*innen, Ingenieur*innen, Techniker*innen sowie Schornsteinfeger*innen. Beachten Sie: Ein amtliches Zulassungszertifikat gibt es nicht. Wir empfehlen Ihnen daher, sich schriftlich bestätigen zu lassen, dass der*die Aussteller*in auch tatsächlich zur Ausstellung berechtigt ist. Auch eine Berufshaftpflichtversicherung sollte vorliegen, damit etwaige Ansprüche abgedeckt sind, sofern der Energieausweis Fehler enthält.
Tipp: Es gibt eine Liste mit rund 13.000 Energieeffizienzexpert*innen für Förderprogramme des Bundes, deren Qualifikation regelmäßig überprüft wird.
Beim Energieausweis ist zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis zu unterscheiden. Nicht immer haben Eigentümer*innen die Wahl: Für ein Einfamilienhaus, dessen Bauantrag vor dem 1. November 1977 genehmigt wurde und welches die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung nicht erfüllt, kann nur ein Bedarfsausweis ausgestellt werden. Ein Verbrauchsausweis kommt hingegen nur dann infrage, wenn die Heizkostenabrechnungen aus drei aufeinander folgenden Jahren vollständig vorliegen. Für Neubauten werden grundsätzlich nur Bedarfsausweise erstellt.
Dem Verbrauchsausweis liegen die Verbrauchsdaten der aktuellen oder ehemaligen Bewohner*innen zugrunde. Leerstände und die Anzahl der im Gebäude lebenden Personen werden dabei nicht berücksichtigt. Die Kennwerte im Verbrauchsausweis sind somit in hohem Maße abhängig vom individuellen Heizverhalten der Bewohner*innen. Da der Aufwand beim Verbrauchsausweis geringer ist als beim Bedarfsausweis, ist er in der Regel günstiger, aber auch weniger aussagekräftig.
Beim Bedarfsausweis spielt das individuelle Heizverhalten der Bewohner*innen keine Rolle, denn er trifft eine Aussage über den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes. Die Aussagekraft hängt dabei immer von der Zuverlässigkeit der zur Verfügung stehenden Daten ab.
Sie wünschen weitere Informationen oder haben ganz konkrete Fragen zum Thema Energieausweis? Dann kontaktieren Sie das Team von Waldmüller Immobilien telefonisch, online über das Kontaktformular oder besuchen Sie uns in unserem Maklerbüro in Ettlingen.
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