Energetische Sanierung: Fördermittel nutzen und sparen!

Der Umstieg auf erneuerbare Energien ist nur eine Möglichkeit, dem Klimawandel und steigenden Energiekosten zu begegnen. Der zweite Weg ist, die Energiekosten so gering wie möglich zu halten – und das geht am besten mit einer energetischen Sanierung der Immobilie.

Welche Fördermöglichkeiten es derzeit in Baden-Württemberg gibt und worauf Sie generell achten sollten, erfahren Sie hier.

 

Förderungsmöglichkeiten im Überblick – bundesweit und in Baden-Württemberg

Sowohl der Bund als auch das Land Baden-Württemberg stellen Fördermittel für die energetische Sanierung bereit. 

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude können Sie sowohl Zuschüsse zur Finanzierung als auch zinsgünstige Darlehen in Anspruch nehmen. Förderanträge für Einzelmaßnahmen stellen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Förderanträge für Effizienzhäuser bearbeitet die KfW.

Wenn Sie energetische Einzelmaßnahmen durchführen lassen, können Sie pro Wohneinheit bis zu 60.000 Euro erhalten - für die Gebäudehülle allein maximal 12.000 Euro, für einen Heizungsaustausch bis zu 24.000 Euro.

Effizienzhäuser werden vom Bund mit bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit gefördert. Dabei können Sie wahlweise einen Tilgungszuschuss von bis zu 35 Prozent oder ein besonders zinsgünstiges Darlehen in Anspruch nehmen.

Sowohl bei der Förderung von Einzelmaßnahmen als auch bei der Förderung von Effizienzhäusern muss ein Energieberater hinzugezogen werden. Die Kosten hierfür werden ebenfalls gefördert.

Landesförderprogramme Baden-Württemberg

Seit 2021 können Eigentümer*innen in Baden-Württemberg ein Kombi-Darlehen beantragen, welches auch ergänzend zur BEG-Förderung in Anspruch genommen werden darf. Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 55 erhalten Sie eine Klimaprämie von 2.000 Euro, beim Effizienzhaus 40 sind es 4.000 Euro pro Wohneinheit. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Hausbank, die Abwicklung erfolgt über die L-Bank.

Förderung für E-Autos und Ladestationen in Baden-Württemberg

Der sogenannte BW-e-Solar-Gutschein wurde im Dezember 2021 eingeführt. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Anschaffung eines vollelektrischen PKW, Leicht- oder Nutzfahrzeuges (maximal 160 KW Motorleistung)
  • vorhandene oder geplante Photovoltaikanlage

Der Zuschuss erhöht sich um weitere 500 Euro, wenn zusätzlich eine Wandladestation installiert wird.

Was Sie noch beachten sollten

Wenn Sie Ihre Immobilie energetisch sanieren und dabei Fördermittel nutzen wollen, ist eine gute Beratung unerlässlich. So können Sie die verschiedenen Fördermöglichkeiten voll ausschöpfen und – wenn möglich – sinnvoll miteinander kombinieren. Lassen Sie auch prüfen, wann Sie zusätzlich von Steuervorteilen profitieren können bzw. welche Option (Förderung oder Steuervorteil) Ihnen die größere Ersparnis bringt.

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