Der Klimawandel und die rapide steigenden Energiekosten zählen zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Der Einsatz erneuerbarer Energiequellen wird daher immer wichtiger. Was das für Eigentümer*innen, Kaufinteressent*innen und Mieter*innen bedeutet, erfahren Sie nachfolgend.
Bei erneuerbaren oder regenerativen Energiequellen handelt es sich um nachhaltige Ressourcen, die sich entweder selbst erneuern oder deren Nutzung nicht zur Erschöpfung der Quellen führt. Zu den erneuerbaren Energien zählen:
Nach allgemeiner Definition zählt die Kernfusion nicht zu den erneuerbaren Energien. Das größte Potenzial wird der Wind- und Solarenergie zugesprochen, aber auch Erdwärme spielt bei der Deckung des Energiebedarfs eine immer wichtigere Rolle.
Der Kampf gegen den Klimawandel und die damit einhergehende Erderwärmung gelten als Hauptargument für die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien. Sie stellen Energie bereit, ohne die Atmosphäre mit schädlichem Kohlendioxid anzureichern. Auch die zunehmende Verknappung fossiler Rohstoffe und die damit verbundenen Preisexplosionen sprechen für die Hinwendung zu regenerativen Energiequellen.
Auf Eigentümer*innen, Kaufinteressent*innen und Mieter*innen wirkt sich die Abkehr von fossilen Energiequellen in unterschiedlicher Weise aus:
Ab dem 1. Januar 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Diese Pflicht greift auch dann, wenn Hausbesitzer*innen freiwillig die Heizungsanlage erneuern oder wenn die alte Heizung irreparabel beschädigt ist. Ansonsten gibt es keine sofortige Austauschpflicht: Funktionierende fossile Heizungen dürfen bis zum 31.12.2044 in Betrieb bleiben. Beim Immobilienverkauf kann sich eine veraltete Heizungsanlage jedoch auf den Preis auswirken, denn in vielen Fällen sind die neuen Besitzer*innen dann zum Austausch verpflichtet. Durch eine individuelle Beratung durch Waldmüller Immobilien und eine professionelle Wertermittlung stellen Sie sicher, dass Sie dennoch einen angemessenen und marktgerechten Preis erzielen.
Kaufen Sie eine Immobilie, sollten Sie sich vorab genau informieren, welche Sanierungspflichten konkret auf Sie zukommen. Doch keine Sorge: Beim Neukauf einer Immobilie besteht die Austauschpflicht lediglich für Standard- und Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind. Brennwertheizungen und Niedertemperaturkessel dürfen weiterlaufen. Bedenken Sie außerdem: Ein Heizungsaustausch bringt Ihnen viele Vorteile – von niedrigeren Energiekosten bis hin zur Wertsteigerung Ihrer Immobilie.
Sind Vermieter*innen zum Heizungsaustausch gezwungen, kann sich dies auf die Miethöhe auswirken. Daher sieht das Gesetz verschiedene Regelungen zum Mieterschutz vor.
Ob Verkäufer*in oder Kaufinteressent*in: Wir von Waldmüller Immobilien beraten Sie ganz individuell zum Thema „Erneuerbare Energien" und zeigen Ihnen Punkt für Punkt auf, was die aktuelle Gesetzeslage für Sie bedeutet. Kontaktieren Sie uns!
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